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Fragen ???

Keine Sache ist so groß,
als dass sie nicht
der Kleinigkeit
zum Opfer fallen könnte.
(Andre Brie)

Versandhinweise International

Allgemeines zum Versand in EU-Staaten

Kriterien einer systemkonformen Sendung:

  • die Sendung kann aus einem bis zu 10 Packstücken bestehen
  • ein Packstück darf nicht über 30 kg wiegen
  • das Gesamtgewicht darf 100 kg nicht überschreiten
  • das max. Gurtmaß eines Packstückes beträgt 6 m
    Gurtmaß = (1 x längste Seite)m +(2 x Breite)m +(2 x Höhe)m
    die längste Seite darf max. 3 m nicht überschreiten
  • ist das Volumengewicht eines Packstückes höher als das tatsächliche Gewicht, so wird das Volumengewicht berechnet
    Volumengewicht = Länge (cm) x Breite (cm) x Höhe (cm) / 6000.
  • die Sendung muss sicher verpackt sein
  • eine Inhaltsangabe ist erforderlich
  • Gefahrgut wird nur auf Anfrage befördert

Beförderungsausschlüsse

Folgende Güter können nicht oder nur mit Auflagen befördert werden:

  • Waffen, militärisches Gerät
  • Gemälde, Antiquitäten, Porzellan (mit Auflagen)
  • Spirituosen, Tabakwaren
  • geldwerte Dokumente (Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere)
  • Gefahrgut, Tiere, Pflanzen, verderbliche Lebensmittel (mit Auflagen)
  • Edelsteine, Schmuck, Bargeld (mit Auflagen)
  • bestimmte pharmazeutische, kosmetische Produkte (mit Auflagen)

Bei Unklarheiten über bestimmte Güter wenden Sie sich bitte an unser Büro.

Notwendige Dokumente

Beim Warenversand zwischen EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zolldokumente nötig. Ausnahmen gelten für Staaten mit eigener Zollhoheit und Staaten, die nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet gehören.

⇒lesen Sie weitere Informationen zum Zollgebiet der EU
 (Quelle:"Zoll online")

Intrastat

Die ICTS (Innergemeinschaftliche Handelsstatistik) regelt unionsweite Mindeststandards der Handelsstatistischen Erfassung. Deutsche Unternehmen müssen Eingänge und Versendungen an das Statistische Bundesamt melden.

⇒lesen Sie weitere Informationen zum "Erhebungsportal des Statistischen Bundesamt"
  (Quelle:"Statistisches Bundesamt")



Allgemeines zum weltweiten Versand

Kriterien einer systemkonformen Sendung:

  • die Sendung kann aus einem oder mehreren Packstücken bestehen
  • ein Packstück darf nicht über 40 kg wiegen
    (höhere Gewichte auf Anfrage)
  • das max. Gurtmaß eines Packstückes beträgt 330 cm
    Gurtmaß = kürzester Umfang in cm + längste Seite in cm
    die längste Seite darf max. 250 cm nicht überschreiten
  • ist das Volumengewicht eines Packstückes höher sein als das tatsächliche Gewicht, so wird das Volumengewicht berechnet
    Volumengewicht = Länge (cm) x Breite (cm) x Höhe (cm) / 5000.
  • die Sendung muss sicher verpackt sein
  • Gefahrgut wird nur auf Anfrage befördert

Beförderungsausschlüsse

Folgende Güter können nicht oder nur mit Auflagen befördert werden:

  • Waffen, militärisches Gerät
  • Gemälde, Antiquitäten, Porzellan (mit Auflagen)
  • Spirituosen, Tabakwaren
  • geldwerte Dokumente (Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere)
  • Gefahrgut, Tiere, Pflanzen, verderbliche Lebensmittel (mit Auflagen)
  • Edelsteine, Schmuck, Bargeld (mit Auflagen)
  • bestimmte pharmazeutische, kosmetische Produkte (mit Auflagen)

Bei Unklarheiten über bestimmte Güter wenden Sie sich bitte an unser Büro.

Hinweise für die Zollabfertigung von Warensendungen in Staaten, die nicht zur Europäischen Union ( EU ) gehören

Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in 3-facher Ausfertigung benötigt (Original + 2 Kopien), für den weltweiten Versand in 4-facher Ausfertigung (Original + 3 Kopien) auf Englisch. Diese Angaben sind auch für Muster- und Geschenksendungen unbedingt erforderlich. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z.B. mit dem Vermerk "Muster- bzw. Geschenksendung - Wert nur für Zollzwecke". Das Original und die Kopien müssen mit blauer Tinte/Kugelschreiber unterschrieben sein.

Die Handelsrechnung muss enthalten :

  • Name und Anschrift des Versenders
  • Name und Anschrift des Emfängers (mit Telefonnummer)
  • Lieferanschrift, wenn diese von der Rechnungsanschrift abweicht
  • Rechnungsdatum, -nummer und -ort
  • Bezeichnung und Anzahl der Waren mit den dazugehörigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten
  • Warenwert (mit Währungsangabe)
  • Frankatur / Lieferkonditionen
  • Gewicht (brutto/netto)
  • Ursprungserklärung
  • Firmenstempel / Unterschrift
  • Warenwert (mit Währungsangabe)

Präferenzen

Die EU hat mit vielen Ländern Abkommen über zollrechtliche Vorzugsbehandlungen für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten geschlossen. Belegt der Exporteur mit einem sogenannten Präferenznachweis die Herkunft der Ware, fallen in einigen Fällen weniger oder sogar keine Gebühren an. Welche Form der Präferenznachweis haben muss, hängt insbesondere vom Land und vom Warenwert ab.

⇒lesen Sie weitere Informationen zu "Warenursprung und Präferenzen"
  (Quelle:"Zoll online")


  • Nicht förmlicher Präferenznachweis
    Ursprungserklärung (UE) :
    Bei einem Warenwert bis max. 6.000 Euro genügt in vielen Fällen eine UE auf der Handelsrechnung.
    Die UE muss im Original unterschrieben werden (inkl. Klarschrift und Firmenstempel), wenn der Ausführer kein "Ermächtigter" ist - also vom Hauptzollamt eine Bewilligung zur vereinfachten Warenausfuhr erhalten hat.

⇒lesen Sie weitere Informationen zu "Nicht-förmlicher Präferenznachweis"
  (Quelle:"Zoll online")

  • Förmlicher Präferenznachweis
    Warenverkehrsbescheinigung EUR1 :
    Bei einem Warenwert über 6.000 Euro ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 erforderlich. Diese muss von dem zuständigen Zollamt abgestempelt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für "ermächtigte Ausführer". Hier genügt in vielen Fällen die Ursprungserklärung mit der Angabe der Bewilligungsnummer.

⇒lesen Sie weitere Informationen zu "Förmlicher Präferenznachweis"
  (Quelle:"Zoll online")

  • Ausfuhrerklärung
    Ab einem Warenwert von 1.000 Euro benötigen Versender für den Warenversand in die EFTA-Staaten und Drittländer eine elektronische Ausfuhrerklärung.
    Seit Juli 2009 müssen Ausfuhrerklärungen bei den Zollbehörden in elektronischer Form eingereicht werden.
    Die Ausfuhrerklärung erfolgt über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).
    Achtung: Es wird nur das zweistufige Ausfuhrverfahren akzeptiert.

⇒lesen Sie weitere Informationen zu "ATLAS"
  (Quelle:"Zoll online")


Frankaturen

  • DDP (Frankatur 10) Frei Haus, verzollt, versteuert
    Der Versender zahlt alle anfallenden Kosten, der Empfänger trägt keine Kosten
  • DAP (Frankatur 20) Frei Haus, unverzollt, unversteuert
    Der Versender Zahlt die Frachtkosten, alle anderen Kosten zahlt der Empfänger
  • DDP, VAT unpaid (Frankatur 30) Frei Haus, verzollt, unversteuert
    Der Versender zahlt Fracht, Verzollung und Zölle, der Empfänger zahlt die anfallenden Steuern
  • DAP, cleared (Frankatur 40) Frei Haus, ohne Zoll, ohne Steuern
    Der Versender zahlt die Fracht und Verzollung, der Empfänger zahlt Zölle und Steuern
  • DDP (Frankatur 50) Frei Haus, verzollt, Freischreibung
    Der Versender zahlt Fracht und Verzollung, der Empfänger hat keine Kosten. Die Vereinfachte Zollabfertigung (Freischaltung) führt zu geringeren Kosten und schnellerer Laufzeit in Drittländer und EFTA-Staaten. Für Sendungen mit geringen Warenwert (länderspezifische Wertobergrenzen sind zu berücksichtigen) bzw. Dokumentenversand

Es können keine Sendungen mit der Frankatur "unfrei" versendet werden.


Preise

Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. des aktuell gültigen Treibstoffzuschlages und der gesetzl. MwSt. von derzeit 19%.


Gesonderte Vereinbarungen

Erfüllt Ihre Sendung nicht die oben genannten Bedingungen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir klären mit Ihnen alle weiteren Details.